Muss ein Geschäftsführer ins Gefängnis, wenn ein Mitarbeiter nach einem ausgiebigen Heurigenbesuch mit dem Dienstfahrzeug jemanden verletzt? Oder kann er diesen unliebsamen „Aufenthalt“ gar an den Fuhrparkleiter delegieren?
Solche Szenarien sind sicherlich übertrieben, dennoch beinhaltet der Job eines Fuhrparkverantwortlichen beachtliche Risiken. Viele kennt man, einige lauern im Hintergrund.
Kraftfahrgesetz, EKHG und die Straßenverkehrsordnung schreiben Pflichten für Fahrzeughalter bzw. Zulassungsbesitzer vor. Ist ein Fahrzeug auf das Unternehmen angemeldet, haftet in erster Linie die Geschäftsführung für diese Pflichten.
Pflichten in Bezug auf Fahrzeugzustand:…
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